Die Aarhus-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Die EU und Deutschland haben die drei Säulen der Aarhus-Konvention mit eigenständigen Gesetzen umgesetzt.
Die Website informiert gut strukturiert über die drei Säulen, nämlich den Zugang zu Umweltinformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Umweltschutz sowie den Zugang zu Gerichten im Umweltschutz.