Frau Kuss Artgerechte Gestaltung

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Aarhus Konvention
Umweltinformationsrecht

Die Aarhus-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Die EU und Deutschland haben die drei Säulen der Aarhus-Konvention mit eigenständigen Gesetzen umgesetzt.

Die Website informiert gut strukturiert über die drei Säulen, nämlich den Zugang zu Umweltinformationen, die Öffentlich­keits­beteiligung zum Umweltschutz sowie den Zugang zu Gerichten im Umweltschutz.

Aarhus Konvention - Website